Im Momentum der #FridaysForFuture Bewegung wurde auch in unserer Stadt die Forderung nach Ausrufung des Klimanotstands, bzw dessen Verankerung in der Gemeindeordnung eingebracht.
Im Wesentlichen werden vier Punkte postuliert:
- Ausrufung des Klimanotstands & Verankerung in der Gemeindeordnung
- «Climate First!» Strategie
- #3 (…) ?
- “umfassende” Information der Bevölkerung.
Das
Ausrufen des Notstands erlaubt die Anwendung von Notrecht. Also die
Ausserkraftsetzung des parlamentarischen Prozesses um einer akuten
Notsituation zu begegnen welche die Stadt oder deren innere
Sicherheit gefährdet.
Konkret bedeutet das: das Recht zu
Zwangsmassnahmen, Enteignungen, Ausgaben ausserhalb des
Budgets.
Diesen Massnahmen muss jedoch immer eine
Verhältnismässigkeit zu Grunde liegen und sie sind zeitlich
befristet.
Die Bundesverfassung kennt implizites Notrecht in
§185, Abs. 3+4, wobei bei Abs.4, die Aufbietung von Militär in
Mannzahl und Einsatzdauer strikt limitiert ist und durch die
Bundesversammlung ratifiziert werden muss. – Also wieder dem
Parlamentarischen Prozess unterworfen ist.
Der Bundesrat selbst
weist jedoch darauf hin, dass diese Massnahmen äusserst restriktiv
zu handhaben sind.
In
einer Antwort auf Anfrage 392/1993 schreibt der Zürcher
Regierungsrat, dass zum Erlass von Notrecht der parlamentarische Weg
unmöglich ist, oder zeitnah auf einen ausserordentlichen
Staatsnotstand reagiert werden muss.
Beides scheint im
vorliegenden Fall nicht gegeben zu sein. Es ist fraglich, ob aus dem
IPCC Bedrohungsszenario überhaupt eine unmittelbare Bedrohung für
Uster abgeleitet werden kann, welche solche Forderungen oder deren
Verhältnismässigkeit legitimieren könnte.
Es erscheint zwar durchaus reizvoll, die Stadt Uster aufzeigen zu lassen, was eine kompromisslose «Climate First!» Strategie für Auswirkungen auf Verwaltung, Stadtentwicklung, Gewerbe, Wohnen, Freizeit, Vereinsleben usw hätte.
- Wären beliebte Traditionsanlässe wie der Ustermärt noch möglich?
- Müsste das Hallenbad geschlossen werden?
- Dürfte das Rundfahrtschiff in Uster noch anlegen?
- Wären für Neubauten nur noch Gemeinschaftsküchen zulässig?
- Wäre angesichts des Ressourcen Verbrauchs eine Erhöhung der Einwohnerzahl noch zulässig?
- Soll die Geburtsabteilung am Spital Uster geschlossen werden, da der Verzicht auf ein Kind rund 24x effizienter ist, als der verzicht auf ein Auto?
Sie sehen, die Konsequente Umsetzung hätte massiven Einfluss auf unser tägliches Leben.
Die Nutzung des Begriffs Notstand für allgemeine Anregungen und Symbolpolitik ist unlauter.
Die SVP/EDU Fraktion wird die Überweisung der Einzelinitiative daher nicht unterstützen.