Fraktionserklärung bezüglich ausrufen vom Klimanostand in Uster

Im Momentum der #FridaysForFuture Bewegung wurde auch in unserer Stadt die Forderung nach Ausrufung des Klimanotstands, bzw dessen Verankerung in der Gemeindeordnung eingebracht.

Im Wesentlichen werden vier Punkte postuliert:

  • Ausrufung des Klimanotstands & Verankerung in der Gemeindeordnung
  • «Climate First!» Strategie
  • #3 (…) ?
  • “umfassende” Information der Bevölkerung.

Das Ausrufen des Notstands erlaubt die Anwendung von Notrecht. Also die Ausserkraftsetzung des parlamentarischen Prozesses um einer akuten Notsituation zu begegnen welche die Stadt oder deren innere Sicherheit gefährdet.
Konkret bedeutet das: das Recht zu Zwangsmassnahmen, Enteignungen, Ausgaben ausserhalb des Budgets.
Diesen Massnahmen muss jedoch immer eine Verhältnismässigkeit zu Grunde liegen und sie sind zeitlich befristet.
Die Bundesverfassung kennt implizites Notrecht in §185, Abs. 3+4, wobei bei Abs.4, die Aufbietung von Militär in Mannzahl und Einsatzdauer strikt limitiert ist und durch die Bundesversammlung ratifiziert werden muss. – Also wieder dem Parlamentarischen Prozess unterworfen ist.
Der Bundesrat selbst weist jedoch darauf hin, dass diese Massnahmen äusserst restriktiv zu handhaben sind.

In einer Antwort auf Anfrage 392/1993 schreibt der Zürcher Regierungsrat, dass zum Erlass von Notrecht der parlamentarische Weg unmöglich ist, oder zeitnah auf einen ausserordentlichen Staatsnotstand reagiert werden muss.
Beides scheint im vorliegenden Fall nicht gegeben zu sein. Es ist fraglich, ob aus dem IPCC Bedrohungsszenario überhaupt eine unmittelbare Bedrohung für Uster abgeleitet werden kann, welche solche Forderungen oder deren Verhältnismässigkeit legitimieren könnte.

Es erscheint zwar durchaus reizvoll, die Stadt Uster aufzeigen zu lassen, was eine kompromisslose «Climate First!» Strategie für Auswirkungen auf Verwaltung, Stadtentwicklung, Gewerbe, Wohnen, Freizeit, Vereinsleben usw hätte.

  • Wären beliebte Traditionsanlässe wie der Ustermärt noch möglich?
  • Müsste das Hallenbad geschlossen werden?
  • Dürfte das Rundfahrtschiff in Uster noch anlegen?
  • Wären für Neubauten nur noch Gemeinschaftsküchen zulässig?
  • Wäre angesichts des Ressourcen Verbrauchs eine Erhöhung der Einwohnerzahl noch zulässig?
  • Soll die Geburtsabteilung am Spital Uster geschlossen werden, da der Verzicht auf ein Kind rund 24x effizienter ist, als der verzicht auf ein Auto?

Sie sehen, die Konsequente Umsetzung hätte massiven Einfluss auf unser tägliches Leben.

Die Nutzung des Begriffs Notstand für allgemeine Anregungen und Symbolpolitik ist unlauter.

Die SVP/EDU Fraktion wird die Überweisung der Einzelinitiative daher nicht unterstützen.

Gemeinderatssitzung vom 8. April 2019